Universität im Rathaus: Justizopfer – unschuldig im Gefängnis. Wiederaufnahme von Strafverfahren
Irren ist menschlich! Immer wieder sorgen Fehlurteile und Justizirrtümer in den Medien und der gesellschaftlichen Diskussion für Aufsehen. Namentlich die bekannten Fälle Manfred Genditzki („Badewannenmord“), Hermine Rupp („Giftmord“), Gustl Mollath („Psychiatrieunterbringung“) und der „Eiskellerprozess“ haben das Vertrauen in die Justiz erschüttert. Im Bereich der Strafjustiz sind Fehler, die sich zu Lasten der Angeklagten auswirken folgenreich und potenziell existenzvernichtend. Die Ursachen für Fehlurteile sind vielfältig. Gerechtigkeit! Ein Wiederaufnahmeverfahren ermöglicht, Justizirrtümer und Fehlurteile zu korrigieren. Die Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrags ist aufwändig. Die meist inhaftierten Verurteilten verfügen nicht über ausreichende finanzielle Mittel. Hier setzt ein Projekt der Universität Greifswald an. Studierende der Universität Greifswald untersuchen unter fachlicher Anleitung Fälle möglicher Fehlurteile und unterstützen die Vorbereitung von Wiederaufnahmeanträgen.
Weitere Informationen
www.uni-greifswald.de/uni-rathaus
Der Saal ist für Rollstuhlfahrende erreichbar.
Der Eintritt zu den Vorträgen ist frei. Eine vorherige Anmeldung nicht erforderlich.
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